Freitag, 26. April 2024

Bundesweit uneinheitlich geregelt

Uneinheitlich erweisen sich die Regeln und Gebühren für parkende Elektroautos. Eine stichprobenartige Recherche zeigt, wie unterschiedlich Kommunen das Parken und Laden von Elektrofahrzeugen handhaben.

Beispiel Paderborn: Seit Januar 2022 müssen Fahrer von Elektroautos in der ostwestfälischen Stadt auf allen öffentlichen Parkplätzen und Seitenstreifen wieder Parkgebühren bezahlen. Die zeitlich begrenzte Sonderregelung zum kostenlosen Parken von Stromern lief am 31. Dezember 2021 aus. Ein gültiges Parkticket wird sogar an Ladestationen während des Ladevorgangs benötigt.

Anders sieht es in Hamburg aus. Die Polizei der Hansestadt informiert: Seit dem 1. November 2015 dürfen mit E-Kennzeichen ausgestattete Fahrzeuge in Hamburg an allen Parkscheinautomaten bis zur jeweiligen Höchstparkzeit gebührenfrei abgestellt werden. Zur Kontrolle des zeitlichen Limits muss eine Parkscheibe ausgelegt sein. Dies gilt auch an den öffentlichen Ladestationen.

Chemnitz wiederum hat die Förderung von Elektroautos zurückgefahren und führte Anfang des Jahres Parkgebühren für Elektroautos ein. Zwar parken Stromer auf gebührenpflichtigen Parkplätzen die ersten zwei Stunden noch kostenlos. Künftig sollen sie nach einer Übergangsphase nicht mehr von der Parkgebühr befreit sein.

Großzügige Schwaben und Pfälzer

Weiterhin sparen können E-Fahrer in der schwäbischen Stadt Ostfildern. Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden bis zum 31. Dezember 2026 von den Parkgebühren unter Auslage einer Parkscheibe befreit, sofern sie ein E-Kennzeichen haben oder – bei ausländischen Fahrzeugen – durch eine amtliche, meist blaue Plakette als E-Auto erkennbar sind.

Noch großzügiger ist man in der nahegelegenen Hauptstadt des Landes Baden-Württemberg. Im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart dürfen Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen im öffentlichen Straßenraum kostenfrei auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen ohne zeitliche Beschränkung abgestellt werden. Selbiges gilt überdies in Bewohnerparkgebieten.

Kaiserslautern hatte zum 1. Mai zwar die Parkgebühren erhöht, Elektrofahrzeuge sind in der rheinland-pfälzischen Stadt aber weiterhin von den Parkgebühren befreit. Entscheidend ist das Vorhandensein eines E-Kennzeichens.

Parkschild in Kaiserslautern: Zwei Elektroautos dürfen hier zum Laden für maximal drei Stunden mit Parkscheibe stehen (aufgenommen am 24. Januar 2022). © Hillbillypirate / Shutterstock.com

Zeitliche Befristungen

In Bonn zogen zum 1. Juni 2022 ebenfalls die Parkgebühren an, das kostenfreie Parken von Elektrofahrzeugen wurde jedoch bis zum 31. Dezember 2022 befristet. E-Fahrzeuge dürfen aber weiterhin während des Ladevorgangs kostenlos parken.

Eine zeitliche Befristung gilt im niedersächsischen Neustadt am Rübenberge. Dort parken Elektrofahrzeuge in der Innenstadt für 2,5 Stunden kostenlos, vorausgesetzt sie verfügen über ein E-Kennzeichen. Kontrolliert wird anhand der Parkscheibe. Die Regelung sei zunächst bis zum 31. Dezember 2025 befristet, teilt die Stadt mit.

Ähnlich sind die Regeln in Dresden. Dort ist das Parken von Fahrzeugen mit E-Kennzeichen auf allen gebührenpflichtigen städtischen Parkplätzen während der ersten zwei Stunden gebührenfrei. Für Stellplätze vor Ladesäulen gilt: Vor Schnellladesäulen können elektrische betriebene Fahrzeuge während des Ladevorgangs maximal eine Stunde, vor sonstigen Ladesäulen höchstens vier Stunden gebührenfrei abgestellt werden.

Auch in der bayerischen Kurstadt Bad Reichenhall dürfen Elektroautos an gebührenpflichtigen Parkplätzen kostenlos abgestellt werden, jedoch nur bis zur angegebenen maximalen Parkdauer, die per Parkscheibe dokumentiert werden muss.

© J. Schott / Shutterstock.com

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