Freitag, 19. April 2024

Den Parkplatz (fast) vor der Tür

In vielen Mittel- und Großstädten herrscht „on-street“ – zumindest gefühlt – Parkplatznot. Bewohner kämpfen mit Besuchern und Pendlern um die begehrten Stellplätze am Straßenrand. Abhilfe soll eigentlich das Bewohnerparken schaffen, doch viele Städte sind längst nicht so weit, wie die folgenden Beispiele zeigen.
In Kölns Straßen gehört es schon fast ins Stadtbild: LKW stecken in engen Straßen fest, weil ein parkendes Auto den Weg blockiert. Mit Bewohnerparkplätzen möchte die Bezirksvertretung des Stadtteils Lindenthal, in dem vor allem große PKW oft Parkprobleme haben, dem Chaos nun entgegenwirken.
Für 30 Euro im Jahr stellt die Stadt für Anwohner, die weder über eine eigene Garage noch einen privaten Stellplatz verfügen und gegen die Vorlage des Personalausweises und des Fahrzeugscheins, einen Parkausweis aus. Parkplatzgarantie? Leider nicht. Im betreffenden Bereich werden in Kürze Parkscheinautomaten mit einem roten Punkt installiert. In diesem Bereich können die Bewohner mit Ausweis dann kostenlos ihr Auto abstellen. Nach wie vor wird es Parkscheinautomaten ohne roten Punkt geben: In Bereichen, in denen viele Geschäfte sind, müssen Anwohner trotz Ausweis weiterhin zahlen.
Auch Kölns Politiker befürworten fast geschlossen das Bewohnerparken, vor allem weil es eine Neuordnung der Parkplätze zulässt und die Zahl der geparkten Autos deutlich abnehme. Viele PKW-Fahrer von außerhalb umfahren die Parkzonen mit Ausweis großräumig, stellen die Autos an anderer Stelle ab oder weichen auf den ÖPNV aus. Das langfristige Ziel: die Autos komplett von den Straßen bekommen.

In der Düsseldorfer Altstadt ist es für Anwohner oftmals schwer, einen freien Parkplatz zu finden.
In der Düsseldorfer Altstadt ist es für Anwohner oftmals schwer, einen freien Parkplatz zu finden. (Foto: Shutterstock/Claudio Divizia)

Anwohnerärger in Düsseldorf
In Düsseldorf sorgen Grenzen beim Bewohnerparken für Unmut. Wer an der Grenze von einem der etwa 30 Anwohnerparkgebiete der Stadt lebt, muss unter Umständen lange Wege in Kauf nehmen, da in der Straße um die Ecke beispielsweise schon ein neuer Bezirk beginnt. Eine Umgestaltung des Bewohnerparkens in Form einer Radiuslösung, bei der Anwohner Anspruch auf einen Parkplatz rund um ihren Wohnsitz hätten, lehne die Stadt jedoch ab. Es gelten schließlich verschiedene Tarife in den Bezirken, die nicht ohne weiteres vermischt werden können, so die Aussage aus der Stadt gegenüber der Rheinischen Post. In vielen Stadtteilen beschweren sich die Bewohner über fehlende Anwohnerparkplätze.
In Leipzig musste erst die heimische Fußballmannschaft in die erste Bundesliga aufsteigen, um der Stadt vor Augen zu führen, dass die Parksituation für die Anwohner rund um die Red Bull Arena nicht immer leicht ist. Im Waldstraßenviertel soll nun bald das Bewohnerparken eingerichtet werden. 30,70 Euro kostet die Gebühr für Anlieger pro Jahr, die dann das Parken in ausgeschilderten Parkbuchten erlaubt. Auch hier ist keine Parkplatzgarantie gegeben. Weitere Plätze können nach dem Ziehen eines Parkscheins von Jedermann genutzt werden. Die Kommune will 250.000 Euro in die Umsetzung investieren. Vor allem, wenn im sogenannten Sportforum Konzerte oder Fußballspiele sind, hat das Ordnungsbüro gut zu tun: 600 Knöllchen und abgeschleppte Autos waren es laut Aussage der Bild beim AC/DC-Konzert im Juni, beim Fußballspiel des RB Leipzig sind es immerhin rund 150.
Parkpickerl mit Hitech-Innenleben: In Wien erleichtern diese RFID-Tickets den Ordnungsbeamten die Arbeit.
Parkpickerl mit Hitech-Innenleben: In Wien erleichtern diese RFID-Tickets den Ordnungsbeamten die Arbeit. (Foto: Schreiner Printrust)

Gutes Beispiel: Wien
Die Stadt Wien ist beim Anwohnerparken schon etliche Schritte weiter. Seit November vergangenen Jahres erhalten Bewohner in Bezirken Wiens in einem Pilotversuch elektronische „Parkpickerl“. Im September wurden die ((rfid))-Parkausweise nun flächendeckend eingeführt und sollen zum Ende des Jahres in ganz Wien verfügbar sein. Diese elektronischen Parkausweise sind mit einem integrierten Chip versehen und werden an der Beifahrerseite hinter der Windschutzscheibe angebracht. Mehr als 30.000 wurden bisher damit ausgestattet. Der Ausweis kann elektronisch verlängert werden und bleibt über Jahre kleben. Verlängerungsanträge können effizienter und wirtschaftlicher abgewickelt werden. Auch beim Umzug oder dem Verkauf des Autos ist ein Abkratzen des Tickets von der Windschutzscheibe nicht nötig.
Im neuen „Parkpickerl“ ist neben einem aufgedruckten QR-Code ein RFID-Chip integriert, auf dem eine Identifikationsnummer hinterlegt ist. Personenbezogene Daten sind nicht abgespeichert. Auf E-Bikes fahren die Ordnungsbeamten die Straßen mit den elektronischen Pickerln ab. Mit einem Lesegerät können draht- und kontaktlos die Chips der parkenden Autos gelesen werden. Von einer Datenbank werden innerhalb von Sekunden maßgebliche Informationen wie Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Geltungsbereich des Bezirks und Gültigkeitsdauer des Parkpickerls zum Abgleich geschickt. Somit funktioniert das Ahnden von Falschparkern wesentlich schneller.
Rechtliche Grundlage
In Deutschland bildet die Ermächtigungsgrundlage für das Bewohnerparken das StVG (§6 Abs. 1, Nr.14). Die Zuständigkeit für das Bewohnerparken regelt die StVO (§45 Abs.1b, Nr. 2a), die Details zur Anordnung die VwV-StVO. Kommunen müssen enge Vorgaben hinsichtlich der Dimensionierung der Parkzone, bei der Wahl des Anordnungsprinzips und bei der Beschilderung beachten. Die Ausgestaltung des Planungsprozesses, die Art der Datenerhebung und die Festlegung der Planungsziele bieten hingegen Gestaltungsspielraum. Die maximale Ausdehnung einer Bewohnerparkzone darf seit der Novellierung 2001 1.000 Meter nicht überschreiten. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Bewohner ihre „Binnenwege“, wie Einkäufe in der Umgebung, zu Fuß erledigen und nicht von ihrem Parkvorrecht Gebrauch machen können. Ferner besagt die Regelung zum Bewohnerparken, dass werktags zwischen 9 und 18 Uhr maximal 50 Prozent der Parkplätze für Bewohner reserviert sein dürfen, ansonsten maximal 75 Prozent.
Bürgerbefragung und viel statistik notwendig
Um eine Zone als Bewohnerparkzone auszuweisen, sind zunächst eine Bürgerbefragung, eine Stellplatzerhebung und eine Auswertung des Kfz-Melderegisters notwendig. Berichten viele Bewohner von Parkdruck und sind die vorhandenen Stellplätze überlastet, wird die Ausrichtung der Bewohnerparkzone entwickelt. Dabei geht es auch darum, ob die Zone weiterhin auch von Besuchern genutzt werden darf oder ob eine komplette Trennung von den Bewohnern eingeführt wird.
Autorin: Heike Schmickler, Redakteurin Parken aktuell
 
Aus An- wurden Bewohner
Im Mai 1998 wurde die Praxis, großflächige Anwohnerparkzonen zuzuweisen, durch das Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Der Begriff des Anwohners verlange eine enge räumliche Verbindung zwischen Wohnung und Pkw-Abstellort. Damit hätten sich Anwohnerparkzonen in der Regel nicht über „mehr als zwei bis drei Straßen“ erstrecken dürfen. Die entsprechende Rechtsgrundlage zur Anordnung von flächenhaften Parkbevorrechtigungen für Anwohner war damit nicht vorhanden. Der Gesetzgeber änderte daraufhin das Straßenverkehrsgesetz und ersetzte den Begriff „Anwohner“ durch „Bewohner“. In der Folge änderte dann das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Straßenverkehrsordnung entsprechend. Um der Umbenennung Rechnung zu tragen, mussten bundesweit alle „Anwohner“- in „Bewohner“-Schilder geändert werden. Vielerorts geschah dies aus Kostengründen durch einfaches Überkleben der Buchstaben „An“ durch „Be“. Quelle: Wikipedia

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