Donnerstag, 25. April 2024

Mit Sicherheit wird der Parkplatz zur Tankstelle

Betreiber von Ladestationen für Elektroautos sollten sich mit den den dafür notwendigen technischen und rechtlichen Anforderungen vertraut machen. Foto: Shutterstock

Betreiber und Bewirtschafter von Parkraum können mit Ladestationen für Elektroautos künftig weitere Einnahmequellen erschließen. Für immer mehr Autofahrer werden sie ein notwendiger Service. Wer Kunden, Gästen und Mitarbeitern ein attraktives Angebot machen und seine Parkflächen zukunftsfähig gestalten will, sollte jedoch die technischen und rechtlichen Anforderungen kennen. Sonst können beim Betrieb der Anlage Risiken und Gefährdungen bestehen.
Von Marc Fengel und Michael Ulman, TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Noch haben Elektrofahrzeuge mit ca. 2 Prozent einen vergleichsweise geringen Marktanteil, wie das Center for Automative Management (CAM) der Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch Gladbach ermittelt hat. Allerdings hat sich dieser allein innerhalb des letzten Jahres verdoppelt. Damit waren Anfang dieses Jahres fast 54.000 Elektroautos unterwegs. Die enorme Steigerungsrate weist auf einen starken Trend hin, bei dem die Entwicklung der Ladeinfrastruktur noch nicht Schritt hält. Gleichzeitig erfordern die Klimaziele der Bundesregierung einen raschen Ausbau der Elektromobilität. Denn bis 2020 sollen eine Million und bis 2030 rund sechs Millionen Elektroautos auf den Straßen fahren. Im Rahmen der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge inDeutschland“ stellt der Bund von 2017 bis 2020 300 Millionen Euro Fördergelder zurVerfügung, mit dem Ziel, die öffentliche Ladeinfrastruktur auszubauen. Während Betreiber konventioneller Tankstellen noch zögern, ihr Angebot neben Benzin und Diesel auch auf elektrischen Strom auszuweiten, bieten immer mehr Hotels, Supermarktketten, Einkaufszentren und andere Gewerbebetriebe ihren Kunden den zusätzlichen Service an. In öffentlichen Parkhäusern mancher Bundesländer wie Hessen ist die Ladestation bereits Standard. Das liegt nahe, denn insbesondere Anbieter von großen Parkflächen haben viel Potenzial, als Dienstleister oder Partner eine starke Rolle beim Ausbau der Elektromobilität zu übernehmen.
Elektroanlage sorgfältig planen
Die verschiedenen Beteiligten – vom Hersteller über den Installateur bis hin zum Betreiber – stehen in der Pflicht, die technische Sicherheit der elektrischen Anlage zu gewährleisten. Letztere müssen gegebenenfalls auch Anforderungen aus dem Arbeitsschutz erfüllen, wenn sie als Arbeitgeber Mitarbeiter beschäftigen und die Ladesäulen als Arbeitsmittel dienen. Auch zusätzliche Forderungen der Sachversicherer (z.B. hinsichtlich geeigneter Brandschutzmaßnahmen) sowie baurechtliche Auflagen können bestehen. Denn von einer Ladesäule können durch defekte Komponenten, unsachgemäße Handhabung, nicht fachgerechte Reparaturen, witterungsbedingte Einflüsse oder Vandalismus erhebliche Gefahren für Personen ausgehen (z.B. Gefahren durch elektrischen Schlag). Deshalb fordern öffentlich- und privatrechtliche Bestimmungen auch regelmäßige Prüfungen durch eine Elektrofachkraft und den Erhalt des ordnungsgemäßen Zustandes. Eine Gefährdungsbeurteilung ist hierzu ein wesentlicher Teil der Planung. Hierbei müssen auch Faktoren berücksichtigt werden, wie zum Beispiel Witterungseinflüsse, Rohrbrüche mit Überschwemmung einer Tiefgarage oder das Risiko elektrostatischer Aufladung. Gesetze und Rechtsverordnungen definieren die Pflichten und Verantwortlichkeiten, die Betreiber beachten müssen. Die Anforderungen an die elektrische Sicherheit werden dabei durch technische Regeln und Normen konkretisiert. Bei der Planung müssen dazu bereits ganz grundlegende Fragen geklärt werden. So müssen Leistungsbedarf und Gleichzeitigkeitsfaktor des Netzanschlusses geregelt werden. Die Vorgaben der Versicherer müssen ebenso beachtet werden, wie Anforderungen an den Brandschutz. Bauliche Maßnahmen wie etwa ein Rammschutz, die Barrierefreiheit oder Abstandsregelungen können insbesondere in Parkhäusern die Möglichkeiten einschränken. Neben den technischen Vorgaben sind unter Umständen auch die jeweilige Landesbauordnung, das Straßen- sowie das Wohneigentumsgesetz und die Garagenverordnung zu beachten. Die Sachverständigen von TÜV SÜD stellen fest, dass diese grundlegenden Rahmenbedingungen bei der Planung und Errichtung von Ladestationen häufig nicht ausreichend berücksichtigt werden. Tatsächlich sind die rechtlichen und technischen Vorschriften noch nicht in der gesamten Branche hinlänglich bekannt. Die Lage und Art des Netzanschlusspunktes, die Beanspruchung der Betriebsmittel sowie die Umgebungsbedingungen und elektrischen Lasten beeinflussen die Sicherheit der Anlage jedoch signifikant. Die Folgen einer unzureichenden Planung oder fehlerhaften Installation können dann ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Nutzer und ein entsprechend höheres Haftungsrisiko für den Betreiber sein.
Foto: Shutterstock

So wird die Ladesäule sicher installiert
Beim Einkauf der Komponenten müssen Planer, Installateure und Bauherren auf Produkte achten, die das CE-Kennzeichen tragen. Damit versichern Hersteller und Importeure, dass sie ihre Produkte gemäß den geltenden EU-Richtlinien entwickelt und in Verkehr gebracht haben. Diese entsprechen somit dem Stand der Technik. Für Ladestationen sind unter anderem die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU maßgeblich. Elektrofachkräfte müssen dann die gesamte Niederspannungsanlage errichten und meist in eine bereits bestehende Elektroinstallation integrieren. Für die ordnungsgemäße Ausführung ist allein der Errichter verantwortlich. In § 49 EnWG werden die Vorgaben des Verbands Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) als Maßgabe definiert. Ladestationen fallen in den Anwendungsbereich der Normenreihe VDE 0100 „Errichtung von Niederspannungsanlagen“. Sie sind also die anerkannten Regeln der Technik, nach denen sich die Planer und Errichter richten müssen. Vor der Inbetriebnahme muss die gesamte Installation einer Erstprüfung durch eine Elektrofachkraft unterzogen werden, bevor diese an den Betreiber übergeben werden kann. So bleibt die Ladesäule sicher im Betrieb.
Um Gewissheit bezüglich der technischen Sicherheit der Anlage zu haben, können Betreiber die Planungsunterlagen, die Anlagendokumentation sowie die Elektroinstallation von einer unabhängigen Sachverständigenorganisation wie TÜV SÜD überprüfen lassen. Mängel, die so vor der Inbetriebnahme festgestellt werden, können in der Regel noch zeit- und kostengünstig behoben werden. Mit der Prüfung durch externe Sachverständige gehen die Eigentümer auch sicher, dass die gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Das schafft Rechtssicherheit im Schadensfall. Wenn die Anlage in Betrieb ist, ist nicht immer klar, ob der Eigentümer, Betreiber, Bewirtschafter der Parkräume oder ggf. Projektpartner wie Stadtwerke dafür verantwortlich sind, den sicheren Zustand der Anlage auf Dauer zu erhalten. So müssen zum Beispiel Schäden – etwa durch Unfälle oder Vandalismus – direkt erkannt, sofort gemeldet und zügig beseitigt werden. Auch muss die elektrische Anlage inklusive aller Betriebsmittel regelmäßig gewartet werden, um Verschleißerscheinungen oder Fehlfunktionen zu erkennen. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sollten allen Beteiligten transparent sein, um Haftungsrisiken zu minimieren. Denn die Betreiber müssen gewährleisten, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr von der elektrotechnischen Anlage ausgeht. Dazu müssen sie auch regelmäßig Gefährdungen ermitteln und begrenzen, die von der Ladeeinrichtung ausgehen. Um Wartung, Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen zu gewährleisten, müssen Betreiber außerdem eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) bestellen. Oberstes Ziel ist stets die Betriebssicherheit der Anlage. Die unabhängigen Experten von TÜV SÜD können Betreiber und ihre Vertragspartner dabei unterstützen, die technische Sicherheit zu gewährleisten – von der Planung über die Inbetriebnahme bis hin zu den wiederkehrenden Prüfungen. Mängel können so vermieden werden. Mit dokumentierten Prüfungen können sich Betreiber von Ladestationen auf deren Sicherheit verlassen und Mängel zeitnah abstellen. Dieser Aspekt wird zunehmend wichtig, um Vertrauen in die neue Technologie zu schaffen. Nur dann wird die Möglichkeit, sein E-Fahrzeug zu laden, als attraktives Angebot bei der Bereitstellung von Parkplätzen von Kunden und Mitarbeitern verstärkt angenommen.
M.Eng. Dipl.-Ing.(FH) Marc Fengel (l.) und Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman (r.). Fotos (2): TÜV SÜD

Kontakt:
TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Elektro- und Gebäudetechnik
Telefon: 0179/2955236
E-Mail: strom-tanken@tuev-sued.de
www.tuev-sued.de/strom-tanken

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